Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.03.2005 |
Aktenzeichen: | X R 36/04 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 02.04.2003 |
Aktenzeichen: | 7 K 349/00 |
Schlagzeile: |
Selbst genutzte Wohnobjekte sind bei der Ermittlung der Drei-Objekte-Grenze nicht zu berücksichtigen
Schlagworte: |
Drei-Objekt-Grenze, Gewerblicher Grundstückshandel, Grundstückshandel, Veräußerungsabsicht, Vermögensverwaltung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Vermieter
Kurzkommentar: |
Ein zur Selbstnutzung erworbenes und wegen unvorhersehbarer Wohnsitzverlegung (berufliche Veränderung) aus Sachzwängen veräußertes Wohnhaus ist bei der Prüfung, ob die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum gewerblichen Grundstückshandel überschritten ist, nicht als sog. Zählobjekt zu berücksichtigen