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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.03.2005
Aktenzeichen: X R 36/04

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.04.2003
Aktenzeichen: 7 K 349/00

Schlagzeile:

Selbst genutzte Wohnobjekte sind bei der Ermittlung der Drei-Objekte-Grenze nicht zu berücksichtigen

Schlagworte:

Drei-Objekt-Grenze, Gewerblicher Grundstückshandel, Grundstückshandel, Veräußerungsabsicht, Vermögensverwaltung

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Vermieter

Kurzkommentar:

Ein zur Selbstnutzung erworbenes und wegen unvorhersehbarer Wohnsitzverlegung (berufliche Veränderung) aus Sachzwängen veräußertes Wohnhaus ist bei der Prüfung, ob die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum gewerblichen Grundstückshandel überschritten ist, nicht als sog. Zählobjekt zu berücksichtigen

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