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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 15.07.2005
Aktenzeichen: I R 21/04

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.07.2003
Aktenzeichen: 6 K 14/00

Schlagzeile:

Kein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht und Verfassungsrecht durch Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer

Schlagworte:

Gewerbesteuer, Gleichheitsgrundsatz, Hinzurechnung, Miete, Vermietung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Hinzurechnungen der Miet- und Pachtzinsen gemäß § 8 Nr. 7 Satz 2 Halbsatz 1 GewStG 1991 und der Teilwerte der nicht in Grundbesitz bestehenden Wirtschaftsgüter gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 Halbsatz 1 GewStG 1991 beim Mieter oder Pächter verstoßen weder gegen gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbote noch gegen den Gleichheitssatz.

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