Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 28.06.2005 |
Aktenzeichen: | I R 114/04 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.10.2004 |
Aktenzeichen: | 16 K 567/01 E |
Schlagzeile: |
Verstoß gegen Niederlassungsfreiheit bei Verwehrung der Zusammenveranlagung von in verschiedenen EU-Staaten lebenden Eheleuten mit Hinweis auf in Österreich steuerfreie Einkünfte der Ehefrau (Vorabentscheidungsersuchen an EuGH)
Schlagworte: |
Diskriminierung, Freizügigkeit, Lohnersatzleistung, Niederlassungsfreiheit, Zusammenveranlagung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Dem EuGH wird zur Vorabentscheidung folgende Rechtsfrage vorgelegt:
Liegt ein Verstoß gegen Art. 43 EG vor, wenn einem gebietsansässigen Steuerpflichtigen die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer mit seinem in Österreich wohnenden Ehegatten, von dem er nicht getrennt lebt, mit der Begründung versagt wird, dieser habe sowohl mehr als 10 Prozent der gemeinsamen Einkünfte als auch mehr als 24.000 DM erzielt, wenn diese Einkünfte nach österreichischem Recht steuerfrei sind?