Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 18.08.2005 |
Aktenzeichen: | VI R 123/94 |
Vorinstanz: |
FG Hessen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.01.1990 |
Aktenzeichen: | 7 K 5430/88 |
Schlagzeile: |
Kostentragung nach Hauptsacheerledigung bei Hinnahme eines verfassungswidrigen Sonderopfers
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Hat ein Steuerpflichtiger nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) für die Vergangenheit einen verfassungswidrigen Rechtszustand hinzunehmen und wird deshalb ein Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, dem Finanzamt die Verfahrenskosten auch insoweit aufzuerlegen, als der Steuerpflichtige bezüglich des verfassungswidrigen Sonderopfers nicht hat obsiegen können.