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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 18.08.2005
Aktenzeichen: VI R 123/94

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.01.1990
Aktenzeichen: 7 K 5430/88

Schlagzeile:

Kostentragung nach Hauptsacheerledigung bei Hinnahme eines verfassungswidrigen Sonderopfers

Schlagworte:

Kosten, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Hat ein Steuerpflichtiger nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) für die Vergangenheit einen verfassungswidrigen Rechtszustand hinzunehmen und wird deshalb ein Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, dem Finanzamt die Verfahrenskosten auch insoweit aufzuerlegen, als der Steuerpflichtige bezüglich des verfassungswidrigen Sonderopfers nicht hat obsiegen können.

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