Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 01.08.2005 |
Aktenzeichen: | I 189/05 |
Schlagzeile: |
Finanzgerichtsordnung: Keine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mangels Eilbedürfnisses
Schlagworte: |
Anschaffung, Ehegatten, Eigenheimzulage, Finanzgerichtsordnung, Vorläufiger Rechtsschutz, Zwangsversteigerung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Keine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mangels Eilbedürfnisses, wenn der ausdrücklich als vorsorglich zur Fristwahrung bezeichnete Antrag mit der Bitte um eine fast zweimonatige Frist zur Begründung gestellt wird und der Antragsteller unmittelbar ab Stellung des Antrags nicht mehr erreichbar ist, da sonst eine im Rahmen des vorläufigen Rechtschutzes grundsätzlich nicht zu gewährende langfristige Begründungsfrist zu erzwingen wäre.