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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 18.08.2005
Aktenzeichen: IV B 167/04

Vorinstanz:

FG Mecklenburg-Vorpommern
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.09.2004
Aktenzeichen: 3 V 89/04

Schlagzeile:

Zweifel an der Anwendbarkeit der Änderungsvorschrift des § 174 Abs. 3 AO 1977 bei nachträglicher Beachtung von Einstimmigkeitsabreden seitens der Finanzverwaltung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Schlagworte:

Änderung, Betriebsaufspaltung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


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