Quelle: |
Finanzgericht des Landes Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.08.2005 |
Aktenzeichen: | 4 K 1754/03 |
Schlagzeile: |
Tarifbegünstigung bei Verzicht auf Rückzahlung eines an den Arbeitnehmer gewährten Darlehens bei vertraglicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Schlagworte: |
Abfindung, Anteilserwerb, Auflösung, Darlehen, Management-buy-out, Rückzahlung, Tarif, Tarifbegünstigung, Verzicht
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 52/05 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 19.1.2006):
Stellt der Verzicht auf Rückzahlung eines an den Arbeitnehmer gewährten Darlehens bei vertraglicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine steuerfreie bzw. tarifbegünstigte Abfindung dar, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung der Arbeitsplatz im Wesentlichen unverändert beibehalten wurde, weil der Arbeitnehmer im Rahmen einer einem Management-buy-out vergleichbaren Unternehmensumstrukturierung Geschäftsanteile erworben hat und statt bisher als leitender Angestellter nunmehr als Geschäftsführer tätig ist und weil der Darlehensverzicht im Unternehmenskaufvertrag geregelt ist und daher wirtschaftlich im Zusammenhang mit dem Erwerb des Unternehmens und damit als Zuschuss für die Übernahme betrachtet werden kann?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 3 Nr 9; EStG § 24 Nr 1 Buchst a; EStG § 34 Abs 2 Nr 2
Vorgehend: Finanzgericht des Landes Brandenburg , Entscheidung vom 24.8.2005 (4 K 1754/03)