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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.08.2005
Aktenzeichen: 12 K 420/01 + 12 K 421/01

Schlagzeile:

Beginn des Förderzeitraums bei der Eigenheimzulage bei später eintretender Entgeltlichkeit des Anschaffungsvorgangs

Schlagworte:

Eigenheimzulage, Förderzeitraum

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 37/05 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Beginn des Förderzeitraums: Führen die bei der Übertragung eines Grundstücks mit drei Wohneinheiten vom Vater auf die Tochter (Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten zum 01.12.1998) getroffenen Vereinbarungen über Wohnungsrecht, Nießbrauch und Rückübertragungsverpflichtung dazu, dass das wirtschaftliche Eigentum erst mit dem Tod des Vaters im Jahr 1999 – und nicht bereits im Jahr 1998 – übergeht, sodass auch der Förderzeitraum gem. § 3 EigZulG erst im Jahr 1999 beginnt? Hat die erst im Jahr 1999 eingetretene Entgeltlichkeit des Anschaffungsvorgangs (die an die Geschwister zu leistenden Abfindungszahlungen waren erst nach dem Tod des Vaters im Jahr 1999 fällig) zur Folge, dass der Förderzeitraum für die Eigenheimzulage erst im Jahr 1999 beginnt? Ist die Vorkostenpauschale gem. § 10i EStG für das Jahr 1999 zu gewähren?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EigZulG § 3; EigZulG § 2; EStG § 10i; AO § 39 Abs 2 Nr 1

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