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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.08.2005
Aktenzeichen: 2 K 588/04

Schlagzeile:

Anspruch auf Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen nur für selbst erbrachte Leistungen

Schlagworte:

Abtretung, Eigenheimzulage, Einlage, Genossenschaftsanteil, Kreditierung

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 32/05 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Einlageleistung bei der Genossenschaftszulage – Begriff der "geleisteten Einlage" i.S. von § 17 Satz 3 EigZulG: Ist die Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen nur zu gewähren, wenn die Einlage aus eigenen Mitteln geleistet wird, oder auch dann, wenn der Genossenschaftsanteil durch einen Dritten, der mit der Genossenschaft eng verknüpft ist, abgetreten und kreditiert wird und die Tilgungsbeiträge (nahezu) ausschließlich aus dem zukünftigen Anspruch auf Eigenheimzulage aufgebracht werden sollen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EigZulG § 17

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