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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 21.09.2005
Aktenzeichen: IV A 5 - S 7104 - 19/05

Schlagzeile:

Umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft

Schlagworte:

Umsatzsteuer

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer, GmbH-Gesellschafter

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium Stellung zur Anwendung des BFH-Urteils vom 10. März 2005 (Aktenzeichen V R 29/03) zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft.

Hintergrund: In Fortführung seiner geänderten Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen des Gesellschafters einer Personengesellschaft (Urteil vom 6. Juni 2002, Aktenzeichen V R 43/01) hat der BFH mit Urteil vom 10. März 2005, Aktenzeichen V R 29/03) entschieden, dass die Tätigkeit eines GmbH-Geschäftsführers als selbständig zu beurteilen sein kann. Die Organstellung des Geschäftsführers stehe dem nicht entgegen.

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