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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.07.2005
Aktenzeichen: 4 K 3290/03

Schlagzeile:

Keine Anrechnung spanischer Erbschaftsteuer bei Bankguthaben in Spanien

Schlagworte:

Anrechnung, Ausländische Steuer, Bankkonto, Erbschaftsteuer, Europarecht, Niederlassungsfreiheit, Spanien

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 45/05 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Verstößt die Nichtanrechnung der spanischen Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG) bei Bankguthaben in Spanien gegen Gemeinschaftsrecht.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
ErbStG § 21 Abs 2 Nr 1; BewG § 121; EG Art 56; EG Art 58

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