Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.07.2005 |
Aktenzeichen: | 4 K 3290/03 |
Schlagzeile: |
Keine Anrechnung spanischer Erbschaftsteuer bei Bankguthaben in Spanien
Schlagworte: |
Anrechnung, Ausländische Steuer, Bankkonto, Erbschaftsteuer, Europarecht, Niederlassungsfreiheit, Spanien
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 45/05 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Verstößt die Nichtanrechnung der spanischen Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG) bei Bankguthaben in Spanien gegen Gemeinschaftsrecht.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
ErbStG § 21 Abs 2 Nr 1; BewG § 121; EG Art 56; EG Art 58