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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.07.2005
Aktenzeichen: 8 K 4787/03

Schlagzeile:

Beschränkte Verlustverrechnung von Spekulationsgeschäften nach § 23 Abs. 3 S. 8 EStG ist verfassungsgemäß

Schlagworte:

Spekulation, Spekulationsverlust, Verlustausgleich, Wertpapiergeschäfte

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften nur mit positiven Einkünften der selben Einkunftsart ist verfassungsgemäß.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof sind unter dem Aktenzeichen IX R 28/05 folgende Rechtsfragen anhängig:
Ist die beschränkte Verlustverrechnung von Spekulationsgeschäften nach § 23 Abs. 3 S. 8 EStG verfassungsgemäß? Verstößt die Verlustausgleichsregelung gem. § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG gegen Art. 3 und 14 GG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 23 Abs 3 S 8; GG Art 3; GG Art 14

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