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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.07.2005
Aktenzeichen: V R 4/03

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.12.2002
Aktenzeichen: 5 K 2545/00

Schlagzeile:

Kein Vorsteuerabzug bei Reisekosten nach Pauschbeträgen über den 31. März 1999 hinaus

Schlagworte:

Pauschbetrag, Reisekosten, Umsatzsteuer, Verpflegungsmehraufwand, Vorsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Aufhebung von § 36 UStDV 1993 durch Art. 8 Nr. 1 StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab 1. April 1999 und die damit verbundene Abschaffung des pauschalen Vorsteuerabzugs aus Reisekosten steht nicht in Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht.

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