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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.06.2005
Aktenzeichen: VIII R 14/04

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.12.2003
Aktenzeichen: 10 K 294/00

Schlagzeile:

Übertragung einer wesentlichen Beteiligung i.S. von § 17 EStG unter Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

Schlagworte:

Ablösung, Änderung, Anteilsveräußerung, Nießbrauch, Rückwirkendes Ereignis, Surrogationsprinzip, Vorbehaltsnießbrauch, Wesentliche Beteiligung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Übertragung einer wesentlichen Beteiligung i.S. von § 17 EStG unter Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ist als unentgeltliche Vermögensübertragung keine Veräußerung i.S. von § 17 Abs. 1 EStG. Eine Anteilsveräußerung liegt auch dann nicht vor, wenn das Nießbrauchsrecht später abgelöst wird und der Nießbraucher für seinen Verzicht eine Abstandszahlung erhält, sofern der Verzicht auf einer neuen Entwicklung der Verhältnisse beruht (Ablehnung des sog. Surrogationsprinzips).

Ein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 liegt bei einem abgeschlossenen Rechtsgeschäft nur dann vor, wenn der Rechtsgrund für die später geleisteten Zahlungen bereits in diesem Rechtsgeschäft angelegt ist.

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