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Quelle:

Finanzgericht des Saarlandes
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.09.2005
Aktenzeichen: 1 K 235/01

Schlagzeile:

Übertragung einer Immobilie von Eltern auf ihre minderjährigen Kinder kann auch ohne Bestellung eines Ergänzungspflegers steuerlich anzuerkennen sein

Schlagworte:

Ergänzungspfleger, Geringfügigkeit, Laufender Gewinn, Mietvertrag, Übertragung, Veräußerungsgewinn, Verträge mit Angehörigen

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Die notariell beurkundete und vom Grundbuchamt vollzogene Übertragung des Eigentums an einer Immobilie von Eltern auf ihre minderjährigen Kinder kann auch dann steuerlich anzuerkennen sein, wenn kein Ergänzungspfleger bestellt worden ist. Die schenkweise Übertragung eines Mietwohnobjektes auf die Kinder ist für diese nicht deshalb rechtlich nachteilig, weil sie in die Pflichten aus den Mietverträgen eintreten.

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