Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.03.2004 |
Aktenzeichen: | 15 K 4157/01 E |
Schlagzeile: |
Bemessungsgrundlage der Kürzung des Vorwegabzugs bei Vorliegen mehrerer Arbeitsverhältnisse.
Schlagworte: |
Bemessungsgrundlage, Kürzung, Vorsorgeaufwendungen, Vorwegabzug
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof sind unter dem Aktenzeichen XI R 43/05 folgende Rechtsfragen anhängig:
Sind in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs sowohl die sozialversicherungspflichtigen als auch die sozialversicherungsfreien Arbeitslöhne desselben Steuerpflichtigen einzubeziehen; gilt dies auch, wenn zwei getrennte Arbeitsverhältnisse bestehen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 10 Abs 3 Nr 2 S 2 Buchst a