Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.06.2004 |
Aktenzeichen: | 7 K 5031/00 L |
Schlagzeile: |
Haftung des ehemaligen Vorstandsmitglieds eines insolventen Sportvereins für nicht abgeführte Lohnsteuer
Schlagworte: |
Haftung, Insolvenz, Lohnsteuer, Sportverein, Vorstand
Wichtig für: |
Vereine
Kurzkommentar: |
Siehe auch Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 23.6.2004 (7 K 5035/00 L), anhängig beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VII R 47/05.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof sind unter dem Aktenzeichen VII R 48/05 folgende Rechtsfragen anhängig:
Haftet ein ehrenamtlich tätiger Vereinsvorstand nach den gleichen Grundsätzen wie ein bezahlter hauptamtlicher Vertreter einer Kapitalgesellschaft? Wirkt die Abführung von Lohnsteuern in der Insolvenz des Steuerschuldners gläubigerschädigend? Anfechtungsmöglichkeit des Insolvenzverwalters nach §§ 129 ff. InsO? Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Steuerschaden?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 69; AO § 34 Abs 1; GG Art 3 Abs 1; InsO § 130; InsO § 131; InsO § 142