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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.09.2005
Aktenzeichen: VI R 37/03

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.12.2002
Aktenzeichen: 13 K 2376/01 E

Schlagzeile:

Keine Abgeltungswirkung der Ein-Prozent-Regelung für Straßenbenutzungsgebühren und Beitrag für Schutzbrief

Schlagworte:

1 v. H. - Regelung, Abgeltung, Ein-Prozent-Regelung, Firmenwagen, Geldwerter Vorteil, Kfz-Kosten, PKW

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Übernimmt der Arbeitgeber die Straßenbenutzungsgebühren (Vignetten, Mautgebühren) und den Beitrag für einen Schutzbrief für die mit einem Firmenwagen unternommenen Privatfahrten seines Arbeitnehmers, liegt darin die Zuwendung eines geldwerten Vorteils, der nicht von der Abgeltungswirkung der Ein-Prozent-Regelung erfasst wird.

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