Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.09.2005 |
Aktenzeichen: | VI R 37/03 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.12.2002 |
Aktenzeichen: | 13 K 2376/01 E |
Schlagzeile: |
Keine Abgeltungswirkung der Ein-Prozent-Regelung für Straßenbenutzungsgebühren und Beitrag für Schutzbrief
Schlagworte: |
1 v. H. - Regelung, Abgeltung, Ein-Prozent-Regelung, Firmenwagen, Geldwerter Vorteil, Kfz-Kosten, PKW
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Übernimmt der Arbeitgeber die Straßenbenutzungsgebühren (Vignetten, Mautgebühren) und den Beitrag für einen Schutzbrief für die mit einem Firmenwagen unternommenen Privatfahrten seines Arbeitnehmers, liegt darin die Zuwendung eines geldwerten Vorteils, der nicht von der Abgeltungswirkung der Ein-Prozent-Regelung erfasst wird.