Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.09.2005 |
Aktenzeichen: | VI R 148/98 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.09.1996 |
Aktenzeichen: | 12 K 7182/95 |
Schlagzeile: |
Sonderzahlung anlässlich der Überführung einer Mitarbeiterversorgung von einer Zusatzversorgungskasse auf eine andere kein Arbeitslohn
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Mitarbeiterversorgung, Sonderzahlung, Zufluss, Zukunftsicherung, Zusatzversorgung, Zusatzversorgungskasse
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Leistet der Arbeitgeber beim Wechsel zu einer anderen umlagefinanzierten Zusatzversorgungskasse Sonderzahlungen, fließt den Arbeitnehmern kein Arbeitslohn zu.