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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.07.2005
Aktenzeichen: IX R 81/98

Vorinstanz:

FG Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.12.1996
Aktenzeichen: 1 K 1677/95 H

Schlagzeile:

Steuerfreiheit von Zuschlägen für Nachtarbeit

Schlagworte:

Arbeitslohn, Feiertags- und Nachtarbeit, Grundlohn, Nachtarbeit, Regelmäßige Arbeitszeit, Sonntags-, Wechselschicht, Zuschlag

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Zuschläge für Wechselschichtarbeit, die der Arbeitnehmer für seine Wechselschichttätigkeit regelmäßig und fortlaufend bezieht, sind dem steuerpflichtigen Grundlohn zugehörig; sie sind auch während der durch § 3b EStG begünstigten Nachtzeit nicht steuerbefreit.

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