Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.07.2005 |
Aktenzeichen: | IX R 81/98 |
Vorinstanz: |
FG Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.12.1996 |
Aktenzeichen: | 1 K 1677/95 H |
Schlagzeile: |
Steuerfreiheit von Zuschlägen für Nachtarbeit
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Feiertags- und Nachtarbeit, Grundlohn, Nachtarbeit, Regelmäßige Arbeitszeit, Sonntags-, Wechselschicht, Zuschlag
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Zuschläge für Wechselschichtarbeit, die der Arbeitnehmer für seine Wechselschichttätigkeit regelmäßig und fortlaufend bezieht, sind dem steuerpflichtigen Grundlohn zugehörig; sie sind auch während der durch § 3b EStG begünstigten Nachtzeit nicht steuerbefreit.