Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 01.09.2005 |
Aktenzeichen: | 8 K 3510/03 |
Schlagzeile: |
Avalgebühren sind bei der Gewerbesteuer dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht hinzuzurechnen
Schlagworte: |
Avalzins, Gewerbeertrag, Gewerbesteuer, Hinzurechnung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Avalgebühren sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht gem. § 8 Nr. 1 GewStG hinzuzurechnen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof sind unter dem Aktenzeichen IV R 55/05 folgende Rechtsfragen anhängig:
Ist eine Avalgebühr für eine Ausfallbürgschaft zu Gunsten des Darlehens eines Dritten gemäß § 8 Nr. 1 GewStG dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
GewStG § 8 Nr 1