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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.09.2005
Aktenzeichen: 8 K 3510/03

Schlagzeile:

Avalgebühren sind bei der Gewerbesteuer dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht hinzuzurechnen

Schlagworte:

Avalzins, Gewerbeertrag, Gewerbesteuer, Hinzurechnung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Avalgebühren sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht gem. § 8 Nr. 1 GewStG hinzuzurechnen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof sind unter dem Aktenzeichen IV R 55/05 folgende Rechtsfragen anhängig:
Ist eine Avalgebühr für eine Ausfallbürgschaft zu Gunsten des Darlehens eines Dritten gemäß § 8 Nr. 1 GewStG dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
GewStG § 8 Nr 1

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