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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.09.2005
Aktenzeichen: 10 K 1088/03

Schlagzeile:

Aufwendungen von Transsexuellen für Bekleidung, Schuhe und Perücken als außergewöhnliche Belastung

Schlagworte:

Außergewöhnliche Belastung, Bekleidung, Bekleidungskosten, Geschlechtsumwandlung, Krankheitskosten, Perücke, Perückenkosten, Transsexualität, Transsexueller

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 63/06 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.10.2006):
Aufwendungen für Bekleidung, Schuhe und Perücken im Rahmen des nach dem Transsexuellengesetz vorgeschriebenen einjährigen Alltagstests als unmittelbare oder mittelbare Krankheitskosten?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 33
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 28.9.2005 (10 K 1088/03)

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch BFH-Urteil vom 25.10.2007, Aktenzeichen III R 63/06 (unbegründet).

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