Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.09.2005 |
Aktenzeichen: | 10 K 1088/03 |
Schlagzeile: |
Aufwendungen von Transsexuellen für Bekleidung, Schuhe und Perücken als außergewöhnliche Belastung
Schlagworte: |
Außergewöhnliche Belastung, Bekleidung, Bekleidungskosten, Geschlechtsumwandlung, Krankheitskosten, Perücke, Perückenkosten, Transsexualität, Transsexueller
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 63/06 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.10.2006):
Aufwendungen für Bekleidung, Schuhe und Perücken im Rahmen des nach dem Transsexuellengesetz vorgeschriebenen einjährigen Alltagstests als unmittelbare oder mittelbare Krankheitskosten?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 33
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 28.9.2005 (10 K 1088/03)
Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch BFH-Urteil vom 25.10.2007, Aktenzeichen III R 63/06 (unbegründet).