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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.09.2005
Aktenzeichen: 8 K 5395/01

Schlagzeile:

Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit von Umsatzsteuerabführungen befreit GmbH-Geschäftsführer nicht vom Haftungsrisiko

Schlagworte:

Geschäftsführerhaftung, Pflichtverletzung, Umsatzsteuerhaftung, Verschulden

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VII R 60/05 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Haftung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH für nicht abgeführte Umsatzsteuer: Scheidet die Annahme eines grob fahrlässigen Handelns und damit eine Haftungsinanspruchnahme aus, weil die Umsatzsteuerschulden der in der Krise befindlichen GmbH nicht in geringerem Maße getilgt wurden, als die Zahlungsforderungen anderer Gläubiger? Divergenz zum BGH-Urteil vom 22.1.2004, Aktenzeichen IX ZR 39/03?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 69; AO § 34 Abs 1; AO § 35

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