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Quelle:

Bundesarbeitsgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.04.2005
Aktenzeichen: 9 AZR 188/04

Schlagzeile:

Arbeitnehmer haben bei einem auch privaten genutzten Firmenwagen einen Auskunftsanspruch bezüglich der Kosten des Arbeitgebers

Schlagworte:

Auskunftsanspruch, Firmenwagen

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen auch privat nutzen, haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Auskunftsanspruch bezüglich der Kosten des Firmenwagens.

Hintergrund: Wird der Nutzungswert vom Arbeitgeber pauschal nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelt und die entsprechende Lohnsteuer abgeführt, entsteht dem Arbeitnehmer steuerrechtlich ein Nachteil, wenn der tatsächliche Nutzungswert unter dem versteuerten Pauschalwert liegt. Kann der Arbeitnehmer dies dem Finanzamt gegenüber nachweisen, erhält er die zu viel abgeführte Lohnsteuer zurück (§ 46 EStG).

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