Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesamt für Finanzen
Art des Dokuments: Formular
Datum:
Aktenzeichen: KG 7b 2005

Schlagzeile:

Berechnung der Einkünfte und Bezüge von über 18 Jahre alten Kindern zur Prüfung des Grenzbetrags beim Kindergeld

Schlagworte:

Eigene Einkünfte, Grenzbetrag, Kindergeld

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Das Bundesverfassungsgericht (Az: 2 BvR 167/02) hat am 11.01.2005 entschieden, dass zur Ermittlung des Grenzbetrags beim Kindergeld bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit des Kindes der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung von den eigenen Einkünften und Bezügen des Kindes abzuziehen ist. Damit ist der Kreis der anspruchsberechtigten Eltern wesentlich erweitert worden.

Das Bundesamt für Finanzen hat den Vordruck KG 7b zur Berechnung des Grenzbetrags an die aktuelle Rechtslage angepasst. Das Formular soll von den Kindergeldkassen ab 2005 verwendet werden.

Hintergrund: Eltern volljähriger Kinder, die eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren, haben nur dann Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag sowie alle anderen kindbedingten Steuervergünstigungen, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder (ggf. abzüglich sog. besonderer Ausbildungskosten und Sozialversicherungsbeiträge) im Jahr 2005 7.680 Euro nicht übersteigen. Nur ein Euro mehr und der Anspruch entfällt rückwirkend für das gesamte Jahr in voller Höhe.

Siehe auch folgende Vordrucke des Bundesamts für Finanzen:
- Erklärung zu den Einkünften und Bezügen eines über 18 Jahre alten Kindes (Formular KG 7a)
- Erklärung zu den Werbungskosten bei nichtselbständiger Tätigkeit des über 18 Jahre alten Kindes (Formular KG 7c)

zur Suche nach Steuer-Urteilen