Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 25.11.2005 |
Aktenzeichen: | IV A 6 - S 7160 a - 67/05 |
Schlagzeile: |
Steuerbefreiung für die Vermittlung von Krediten nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG
Schlagworte: |
Kredit, Umsatzsteuer, Vermittler
Wichtig für: |
Kreditinstitute
Kurzkommentar: |
Mit der Verwaltungsanweisung wird die im BMF-Schreiben vom 30. Mai 2005 (Az: IV A 6 - S 7160 a - 34/05) enthaltene Nichtbeanstandungsregelung zur Steuerbefreiung von Umsätzen für die Vermittlung von Krediten bis auf Weiteres verlängert.
Es ist somit nicht zu beanstanden, wenn Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. b bis g UStG – bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen– als steuerfrei beurteilt worden sind bzw. werden, obwohl die vom BFH in seinem Urteil vom 9. Oktober 2003 (Az: V R 5/03) geforderte Voraussetzung, dass die Leistung an eine Partei des Vertrags erbracht und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird, nicht erfüllt ist.