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Quelle:

Bundesgerichtshof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.04.2005
Aktenzeichen: XII ZR 158/01

Schlagzeile:

Abwälzung der Instandhaltung auf den Mieter

Schlagworte:

Mietrecht

Wichtig für:

Mieter, Vermieter

Kurzkommentar:

Die formularmäßige Auferlegung der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich genutzter Flächen und Anlagen auf den Mieter ohne Beschränkung der Höhe nach verstößt gegen § 9 AGBG/§ 307 Abs. 1, 2 BGB.

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