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Quelle:

Europäischer Gerichtshof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.10.2005
Aktenzeichen: C-350/03

Schlagzeile:

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu sog. Schrottimmobilien

Schlagworte:

Anschaffung, Haustürgeschäft, Hypothek, Immobilie, Schrottimmobilie, Verbraucherrecht, Verbraucherschutz, Widerruf

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Der EuGH nimmt in seiner Entscheidung zur Frage der Auslegung der Haustürgeschäfterichtlinie 85/577/EWG beim Erwerb sog. „Schrottimmobilien“ mit Hilfe von in Haustürgeschäften abgeschlossenen Darlehen Stellung.

Das deutsche Verbraucherschutzrecht ist nach der Entscheidung richtlinienkonform und verstößt somit nicht gegen Europarecht. Der EuGH macht aber auch klar, dass im Falle einer unterlassenen Belehrung über das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften die Bank die daraus resultierenden Gefahren zu tragen hat.

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