Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.08.2005 |
Aktenzeichen: | IX R 10/05 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.03.2003 |
Aktenzeichen: | 12 K 321/02 |
Schlagzeile: |
Geldwerter Vorteil bei verbilligter Wohnungsüberlassung durch den Arbeitgeber
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Mietspiegel, Verbilligte Überlassung, Wohnung
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Wohnung zu einem Mietpreis, der innerhalb der Mietpreisspanne des Mietspiegels der Gemeinde liegt, scheidet regelmäßig die Annahme eines geldwerten Vorteils durch verbilligte Wohnraumüberlassung aus.
Über folgende Rechtsfrage hatte der BFH zu entscheiden:
Liegt bei einer vom Arbeitgeber angemieteten Wohnung zu einer am unteren Rand des Mietspiegels liegenden Miete in Höhe der Differenz zwischen der vereinbarten und gezahlten Miete und dem Mittelwert des Mietspiegels ein als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassender geldwerter Vorteil vor?