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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 05.12.2005
Aktenzeichen: IV A 2 - S 7068 - 18/05

Schlagzeile:

Liste der Goldmünzen, die als Anlagegold von der Umsatzsteuerbefreit sind

Schlagworte:

Anlagegold, Goldmünzen, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2006 die Kriterien des Artikels 26b Buchstabe A Ziffer ii der 6. EG-Richtlinie erfüllen und damit als Anlagegold von der Umsatzsteuerbefreit sind, wurde von der Europäischen Kommission am 30. November 2005 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (Az: 2005/C 300/04). Mit dem BMF-Schreiben wird diese Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht.

Hintergrund: Die Liste berücksichtigt die innerhalb der in Artikel 26b Buchstabe A der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (geändert durch Richtlinie 98/80/EG vom 12. Oktober 1998) gesetzten Frist bei der Kommission eingegangenen Beiträge der Mitgliedstaaten. Es wird davon ausgegangen, dass die in dieser Liste aufgeführten Münzen die Kriterien des Artikels 26b erfüllen und deshalb als Anlagegold zu behandeln sind. Demzufolge ist ihre Lieferung während des gesamten Jahres 2006 von der Mehrwertsteuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt für alle Emissionen eines in dieser Liste verzeichneten Stücks, außer für Münzen mit einer Reinheit von weniger als 900 Tausendstel.

Die Lieferung einer nicht in dieser Liste verzeichneten Münze kann dennoch von der Mehrwertsteuer befreit werden, wenn die Münze die entsprechenden Kriterien der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie erfüllt.

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