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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 08.11.2005
Aktenzeichen: VII B 249/05

Schlagzeile:

Voraussetzungen für den Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung im Rahmen einer verbrauchsteuerrechtlichen Verdachtsnachschau

Schlagworte:

Verdachtsnachschau, Wohnungsdurchsuchung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die richterliche Anordnung der Wohnungsdurchsuchung im Rahmen einer verbrauchsteuerrechtlichen Verdachtsnachschau setzt voraus, dass konkrete, auf die zu durchsuchenden Räumlichkeiten bezogene Anhaltspunkte vorliegen, die auf einen Verstoß gegen Vorschriften oder Anordnungen hindeuten, deren Einhaltung durch die Steueraufsicht gesichert werden soll. Ein bloßer auf allgemeinen Erfahrungen der Behörde beruhender Verdacht reicht nicht aus.

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