Quelle: |
Gesetzgeber Bund |
Art des Dokuments: | Gesetz |
Datum: | 22.12.2005 |
Aktenzeichen: | BGBl 2005, S. 3683 |
Schlagzeile: |
Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen
Schlagworte: |
Steuerrechtsänderungen, Steuersparfonds, Steuerstundungsmodelle, Verlustverrechnung
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Der von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD am 29.11.2005 vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen wurde von Bundestag und Bundesrat unverändert akzeptiert. Durch das Gesetz wird rückwirkend zum 11.11.2005 die Attraktivität sog. Steuersparfonds durch eine Verlustverrechnungsbeschränkung eingeschränkt. Verluste können nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden.