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Quelle:

Gesetzgeber Bund
Art des Dokuments: Gesetz
Datum: 22.12.2005
Aktenzeichen: BGBl 2005, S. 3683

Schlagzeile:

Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen

Schlagworte:

Steuerrechtsänderungen, Steuersparfonds, Steuerstundungsmodelle, Verlustverrechnung

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Der von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD am 29.11.2005 vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen wurde von Bundestag und Bundesrat unverändert akzeptiert. Durch das Gesetz wird rückwirkend zum 11.11.2005 die Attraktivität sog. Steuersparfonds durch eine Verlustverrechnungsbeschränkung eingeschränkt. Verluste können nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden.

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