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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.10.2005
Aktenzeichen: 6 K 4796/03

Schlagzeile:

Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung des § 2a Abs. 4 EStG

Schlagworte:

Betriebsstätte, Rückwirkung, USA, Verlust

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 96/05 (Aufnahme in die Datenbank am 19.1.2006) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Ist die Rückwirkung des § 2a Abs. 4 EStG i.d. Fassung des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 vom 20.12.1999 und dementsprechend die Nachversteuerung von Vorverlusten infolge der Veräußerung einer US-Betriebsstätte verfassungsgemäß?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 2a Abs 4 Nr 3; GG Art 20 Abs 3; EStG § 52 Abs 3; StBereinG 1999
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 25.10.2005 (6 K 4796/03)

Hinweis: Das Verfahren ist bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache C-415/06 ausgesetzt (Beschluss vom 21. Dezember 2006).

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