Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.11.2005 |
Aktenzeichen: | 13 K 3370/00 G,F |
Schlagzeile: |
Zuordnung der Einkünfte bei treuhänderischer Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern im Bereich geschlossener Immobilienfonds
Schlagworte: |
Gewerbebetrieb, Immobilienfonds, Selbständige Arbeit, Steuerberater, Treuhandverhältnis, Wirtschaftsprüfer
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 9/06 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Erzielt eine aus Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern bestehende GbR, welche treuhänderische Tätigkeiten im Bereich geschlossener Immobilienfonds in der Konzeptions- und Investitionsphase ausübt, Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1; EStG § 18 Abs 1 Nr 1; GewStG § 2 Abs 1; WiPrO § 2 Abs 3 Nr 3