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Quelle:

Finanzgericht Berlin
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.11.2004
Aktenzeichen: 10 K 10348/01

Schlagzeile:

Abzug von Instandhaltungs- und Modernisierungskosten bei beabsichtigter künftiger Vermietung an Urlaubsgäste

Schlagworte:

Einkünfteerzielungsabsicht, Ferienwohnung, Instandhaltung, Liebhaberei, Modernisierung

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 30/05 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.11.2005):
Ferienwohnung – Abzug von Instandhaltungs- und Modernisierungskosten für ein leer stehendes Holzhaus und für ein im Streitjahr geerbtes Einfamilienhaus als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei beabsichtigter künftiger Nutzung beider Objekte zur Vermietung an Urlaubsgäste (Kostenabzug nur für tatsächliche Vermietungstage – Vermietungs-/Einkünfteerzielungsabsicht)?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 21 Abs 1 Nr 1; FGO § 76 Abs 1; FGO § 76 Abs 2; FGO § 96 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Berlin, Entscheidung vom 24.11.2004 (10 K 10348/01)

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31.07.2007, Aktenzeichen IX R 30/05 (Zurückverweisung).

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