Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.11.2005 |
Aktenzeichen: | 1 K 1024/03 |
Schlagzeile: |
Aufteilung der Vorsteuern bei einem gemischt genutzten Grundstück
Schlagworte: |
Aufteilungsmaßstab, Aufteilungsmethode, Aufteilungsschlüssel, Umsatzschlüssel, Umsatzsteuer, Vorsteuer
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Vermieter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen V R 35/06 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.11.2006):
Wie lange kann ein Unternehmer im Erstjahr den gewählten Schlüssel zur Aufteilung der Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 UStG für ein gemischt genutztes Grundstück (Aufteilung nach Flächen bzw. nach dem Verhältnis der Aus¬gangs¬umsätze) ändern?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
UStG § 15 Abs 4
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 30.11.2005 (1 K 1024/03)