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Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.11.2005
Aktenzeichen: 1 K 1024/03

Schlagzeile:

Aufteilung der Vorsteuern bei einem gemischt genutzten Grundstück

Schlagworte:

Aufteilungsmaßstab, Aufteilungsmethode, Aufteilungsschlüssel, Umsatzschlüssel, Umsatzsteuer, Vorsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Vermieter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen V R 35/06 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.11.2006):
Wie lange kann ein Unternehmer im Erstjahr den gewählten Schlüssel zur Aufteilung der Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 UStG für ein gemischt genutztes Grundstück (Aufteilung nach Flächen bzw. nach dem Verhältnis der Aus¬gangs¬umsätze) ändern?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
UStG § 15 Abs 4
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 30.11.2005 (1 K 1024/03)

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