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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 20.01.2006
Aktenzeichen: IV C 3 - InvZ 1015 - 1/06

Schlagzeile:

Gewährung von Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz 2005 für betriebliche Investitionen

Schlagworte:

Investitionszulage

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Investitionszulagengesetz 2005 (InvZulG 2005) sieht Investitionszulagen für betriebliche Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen im Fördergebiet vor. Fördergebiet sind die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach dem Gebietsstand vom 3. Oktober 1990. Das 69 Seiten umfassende BMF-Schreiben regelt ausführlich die Anwendung des InvZulG 2005.

Inhaltsübersicht:
Erster Teil - Materiellrechtliche Vorschriften
I. Anspruchsberechtigter
1. Allgemeines
2. Steuerpflichtige i.S.d. Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes
3. Personengesellschaften und Gemeinschaften
4. Rechtsnachfolge
II. Begünstigte Investitionen
1. Begünstigung beweglicher Wirtschaftsgüter
1.1. Anlagevermögen
1.2. Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
1.3. Neue Wirtschaftsgüter
1.4. Ausschluss von geringwertigen Wirtschaftsgütern, kein Ausschluss kurzlebiger Wirtschaftsgüter
1.5. Ausschluss von Personenkraftwagen
1.6. Ausschluss von Luftfahrzeugen
1.7. Zugehörigkeits-, Verbleibens-, Nutzungs- und weitere Voraussetzungen
1.7.1. Zugehörigkeit zum Anlagevermögen eines Betriebs oder einer Betriebsstätte im Fördergebiet
1.7.2. Verbleiben in einer Betriebsstätte im Fördergebiet
1.7.3. Unschädliches vorzeitiges Ausscheiden
1.7.4. Private Nutzung von nicht mehr als 10 %
1.7.5. Verbleiben in einem Betrieb der begünstigten Wirtschaftszweige
1.8. Bescheinigungsverfahren
2. Begünstigung betrieblich genutzter Gebäudeneubauten
2.1. Gebäude
2.2. Neues Gebäude
2.3. Verwendungsvoraussetzung
2.4. Kumulationsverbot
3. Abgrenzung der begünstigten Wirtschaftszweige
4. Erstinvestitionen
5. Investitionsfristen
6. Investitionsbeginn
7. Investitionsabschluss
8. Investitionszulagensätze
8.1. Erhöhte Förderung für kleine und mittlere Unternehmen i.S.d. Empfehlung der Europäischen Kommission (KMU)
8.2. Höhere Förderung von Investitionen im Randgebiet des Fördergebiets
8.3. Einschränkung der erhöhten Förderung von Investitionen in der Arbeitsmarktregion Berlin
Zweiter Teil - Bemessungsgrundlage der Investitionszulage
1. Allgemeines
2. Anschaffung oder Herstellung
3. Teillieferung
4. Anschaffungskosten
5. Herstellungskosten
6. Anzahlungen auf Anschaffungskosten
7. Teilherstellungskosten
8. Anschaffungskosten bei Teillieferung
Dritter Teil - Vorbehalte aufgrund EU-rechtlicher Vorschriften
I. Multisektoraler Regionalbeihilferahmen
1. Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission in Fällen des multisektoralen Regionalbeihilferahmens für große Investitionsvorhaben vom 16. Dezember 1997
2. Anwendung des Multisektoralen Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben vom 13. Februar 2002
2.1. Allgemeines
2.2. Absenkung der Fördersätze und Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission
II. Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission nach den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten
III. Einschränkung der Förderung in sensiblen Sektoren
1. Allgemeines
2. Stahlindustrie
3. Schiffbau
4. Kraftfahrzeug-Industrie
5. Kunstfaserindustrie
6. Landwirtschaft
7. Fischerei und Aquakulturen
8. Verkehrssektor
Vierter Teil - Verfahrensrechtliche Vorschriften
I. Antragstellung
1. Allgemeines
2. Antragsberechtigung
3. Antragsfrist
4. Form und Inhalt des Antrags
II. Gewährung und Festsetzung der Investitionszulage
1. Zuständiges Finanzamt
2. Gesondertes Feststellungsverfahren
3. Investitionszulagenbescheid
4. Aufhebung und Änderung des Investitionszulagenbescheids
III. Weitere Verfahrensvorschriften
1. Zulässigkeit von Billigkeitsmaßnahmen
2. Stundung fälliger Steuern im Hinblick auf später fällig werdende Investitionszulagenansprüche
3. Abtretung, Pfändung und Verpfändung von Ansprüchen auf Investitionszulage
4. Zinsen und Säumniszuschläge
5. Haftung
6. Verfolgung von Straftaten
7. Mitteilungspflichten gem. § 31a AO
Fünfter Teil - Ertragsteuerliche Behandlung der Investitionszulage

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