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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.10.2005
Aktenzeichen: 4 K 2103/04

Schlagzeile:

Kein Kindergeld für arbeitssuchende Kinder zwischen 18 und 21 Jahren bei Nachlässigkeiten gegenüber der Agentur für Arbeit

Schlagworte:

Agentur für Arbeit, Arbeitsloser, Arbeitslosigkeit, Grundwehrdienst, Kindergeld, Meldung, Wehrdienst

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 4/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.3.2006):
Vier Monate arbeitsloser Sohn vor Einberufung zum Grundwehrdienst: Ist für die Gewährung des Kindergeldes nicht nur die Meldung als arbeitslos, sondern auch der fortbestehende Status als Arbeitssuchender erforderlich? Besteht demnach (trotz Aufhebung des § 122 Abs. 2 Nr. 3 SGB III zum 1.8.1999) die Pflicht zur Erneuerung der Meldung nach drei Monaten?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 32 Abs 4 S 1; SGB 3 § 38 Abs 4 S 2; SGB 3 § 122 Abs 2 Nr 3
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 19.10.2005 (4 K 2103/04)

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