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Quelle:

Finanzgericht Berlin
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.11.2005
Aktenzeichen: 3 K 3165/01

Schlagzeile:

Steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes

Schlagworte:

Ausgleichsanspruch, Existenzminimum, Günstigerprüfung, Kinderfreibetrag, Kindergeld, Unterhalt

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 45/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2006):
Genügt ein potentiell möglicher (abstrakter) Ausgleichsanspruch nach § 1612b Abs. 1 BGB für die Anwendung des § 31 Satz 5 letzter Halbsatz? Steht demzufolge dem Kläger, der das Kindergeld nicht erhält, ein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 31 Satz 5 EStG gegenüber der Mutter des Kindes auch dann zu, wenn dieser wegen der Höhe der Einkünfte des Kindes diesem gegenüber nicht barunterhaltsverpflichtet ist? Ist daher bei der Vergleichsrechnung des § 31 Satz 4 EStG das hälftige Kindergeld dem Kinderfreibetrag gegenüber zu stellen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 31 S 5; EStG § 31 S 4; BGB § 1612b Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Berlin, Entscheidung vom 25.11.2005 (3 K 3165/01)

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