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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.10.2005
Aktenzeichen: VIII R 87/03

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.09.2003
Aktenzeichen: 10 K 4981/00 E

Schlagzeile:

Steuerbefreiung von Zinsen aus einer weiter laufenden Kapitallebensversicherung

Schlagworte:

Kapitaleinkünfte, Kapitallebensversicherung, Lebensversicherung, Zinsen

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung, die nach Ablauf eines Zeitraums von mehr als zwölf Jahren nach Vertragsabschluss bei Weiterführung des Versicherungsvertrages gezahlt werden, sind in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG steuerfrei.

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