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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.11.2005
Aktenzeichen: XI R 79/03

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.11.2003
Aktenzeichen: V 213/00

Schlagzeile:

Ein Sonderausgabenabzug für Schulgeld ist erst mit dem Beginn der öffentlich-rechtlichen Schulpflicht möglich

Schlagworte:

Ergänzungsschule, Schulgeld, Sonderausgaben

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Ein Schulbesuch, für den Schulgelder nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind, kommt regelmäßig erst mit dem Beginn der öffentlich-rechtlichen Schulpflicht und der Möglichkeit des Zugangs zu öffentlichen Schulen einschließlich öffentlicher Vorschulen in Betracht.

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