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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 14.02.2006
Aktenzeichen: IV A 5 - S 7100 - 2/06

Schlagzeile:

Umsatzsteuerliche Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Saatgut

Schlagworte:

Saatgut, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium regelt die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Zahlungen im Zusammenhang mit der Abgabe von Saatgut. Insbesondere geht es um die Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen.

Die Grundsätze des BMF-Schreibens sind in allen noch nicht bestandskräftigen Steuerfestsetzungen zu berücksichtigen.

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