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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.11.2005
Aktenzeichen: 15 K 3231/05

Schlagzeile:

Eingreifen der 10–Jahres–Festsetzungsfrist nach Selbstanzeige, wenn sich eine Steuererstattung ergibt

Schlagworte:

Festsetzungsfrist, Steuerhinterziehung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 1/07 (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Zu den Voraussetzungen des objektiven Tatbestands der Steuerhinterziehung in Erstattungsfällen - Ist eine Änderung der Einkommensteuerfestsetzung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nach Abgabe einer Selbstanzeige für bislang nicht erklärte Kapitaleinkünfte, die im Ergebnis durch Anrechnung einbehaltener Kapitalertragsteuer zu einer Erstattung führen würde, noch aufgrund der verlängerten Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO zulässig ?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
AO § 370 Abs 1 Nr 1; AO § 169 Abs 2 S 2; AO § 173 Abs 1 Nr 1; EStG § 20
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 10.11.2005 (15 K 3231/05)

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