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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.12.2005
Aktenzeichen: 8 K 1236/02 E

Schlagzeile:

Aufwendungen eines Rollstuhlfahrers für einen Außenaufzug als außergewöhnliche Belastung

Schlagworte:

Aufzug, Außergewöhnliche Belastung, Gegenwert, Krankheitskosten, Verlorener Aufwand

Wichtig für:

Behinderte

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 7/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Sind die Aufwendungen eines Rollstuhlfahrers zur nachträglichen Errichtung eines Außenaufzuges in Verbindung mit einem Wintergarten zwangsläufig? Besteht ein Gegenwert oder liegt (u.a. wegen der Beseitigungsverpflichtung gegenüber den Nachbarn) verlorener Aufwand vor?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 33 Abs 1

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