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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.12.2005
Aktenzeichen: 1 K 354/03

Schlagzeile:

Beginn der Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen bei einer Selbstanzeige

Schlagworte:

Anlaufhemmung, Hinterziehungszinsen, Selbstanzeige, Strafverfahren

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 5/06 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Stellen die Prüfungshandlungen der Steuerfahndung zur Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse im Rahmen einer – wirksamen – Selbstanzeige und die förmliche Verfügung (bloßes Ausfüllen eines amtlichen Formularvordrucks) über die Einleitung eines Strafverfahrens durch die Straf- und Bußgeldsachenstelle objektiv erkennbare Strafverfolgungsmaßnahmen dar, die zu einer Anlaufhemmung für die Festsetzung der Hinterziehungszinsen führen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 239 Abs 1 S 2 Nr 3; AO § 371 Abs 1; AO § 235

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