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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 09.02.2006
Aktenzeichen: IV C 4 - S 2285 - 5/06

Schlagzeile:

Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung

Schlagworte:

Ausland, Außergewöhnliche Belastung, Unterhalt

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium nimmt auf 16 Seiten ausführlich Stellung zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Die neuen Grundsätze sind ab dem Veranlagungszeitraum 2007 anzuwenden und ersetzen ab diesem Zeitpunkt das BMF-Schreiben vom 15.09.1997 (BStBl I S. 826).

Das BMF-Schreiben, das viele Beispiele enthält, ist wie folgt gegliedert:
1. Unterhaltsempfänger
1.1 Zum Abzug berechtigende Unterhaltsempfänger
1.2 Zum Abzug nicht berechtigende Unterhaltsempfänger
2. Feststellungslast / Beweisgrundsätze
Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorge des Steuerpflichtigen
3. Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit
4. Unterstützung von Personen im erwerbsfähigen Alter (Erwerbsobliegenheit)
5. Nachweis von Aufwendungen für den Unterhalt
5.1 Überweisungen
5.2 Andere Zahlungswege
6. Aufteilung einheitlicher Unterhaltsleistungen auf mehrere Personen
7. Unterstützung durch mehrere Personen
8. Zeitanteilige Ermäßigung des Höchstbetrags
9. Anrechnung eigener Bezüge der unterhaltenen Personen
10. Abzugsbeschränkungen
10.1 Verhältnisse des Wohnsitzstaates (Ländergruppeneinteilung)
10.2 Opfergrenzenregelung
11. Anwendungsregelung

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