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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.01.2006
Aktenzeichen: VIII R 96/04

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.09.2004
Aktenzeichen: 9 K 3768/03

Schlagzeile:

Ermittlung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts bei Gesellschafterwechsel in einer Personengesellschaft

Schlagworte:

Gesellschafterwechsel, Gewerbesteuer, Gewerbeverlust, Personengesellschaft, Unternehmensidentität, Unternehmeridentität, Verlust, Verlustvortrag

Wichtig für:

Personengesellschaften

Kurzkommentar:

Der vortragsfähige Gewerbeverlust i.S. von § 10a GewStG ist bei Gesellschafterwechsel in einer Personengesellschaft mitunternehmerbezogen zu ermitteln. Hierfür sind die Gewerbeerträge des Anrechnungsjahres und die Fehlbeträge des Verlustentstehungsjahres nach dem Gewinnverteilungsschlüssel und unter Berücksichtigung von Sonderbetriebseinnahmen und ausgaben den Mitunternehmern zuzuordnen.

Das Merkmal der Unternehmeridentität erfordert nicht auch Beteiligungsidentität.

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