Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 03.11.2005 |
Aktenzeichen: | V R 56/02 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.05.2002 |
Aktenzeichen: | 5 K 1734/97 H (U) |
Schlagzeile: |
Haftung des Leistungsempfängers bei der Umsatzsteuer
Schlagworte: |
Abzugsverfahren, Bauleistungen, Haftung, Lieferungen, Umsatzsteuer, Unternehmer
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Der Empfänger einer im Erhebungsgebiet (jetzt: Inland) steuerpflichtigen Werklieferung eines nicht im Erhebungsgebiet (jetzt: Ausland) ansässigen Unternehmers hatte nach § 18 Abs. 8 UStG 1980 i.V.m. §§ 51 Abs. 2, 54 UStDV 1980 die Umsatzsteuer auch dann einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen, wenn er die Werklieferung nicht für sein Unternehmen, sondern für seinen nichtunternehmerischen Bereich bezogen hatte.