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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.11.2005
Aktenzeichen: V R 56/02

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.05.2002
Aktenzeichen: 5 K 1734/97 H (U)

Schlagzeile:

Haftung des Leistungsempfängers bei der Umsatzsteuer

Schlagworte:

Abzugsverfahren, Bauleistungen, Haftung, Lieferungen, Umsatzsteuer, Unternehmer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Der Empfänger einer im Erhebungsgebiet (jetzt: Inland) steuerpflichtigen Werklieferung eines nicht im Erhebungsgebiet (jetzt: Ausland) ansässigen Unternehmers hatte nach § 18 Abs. 8 UStG 1980 i.V.m. §§ 51 Abs. 2, 54 UStDV 1980 die Umsatzsteuer auch dann einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen, wenn er die Werklieferung nicht für sein Unternehmen, sondern für seinen nichtunternehmerischen Bereich bezogen hatte.

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