Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.11.2005 |
Aktenzeichen: | VI R 157/98 |
Vorinstanz: |
FG München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.05.1996 |
Aktenzeichen: | 8 K 3591/94 |
Schlagzeile: |
Zuschuss des Arbeitgebers in eine Gemeinschaftskasse der Arbeitnehmer zu einer zweitätigen Betriebsveranstaltung stellt keinen Arbeitslohn dar
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Betriebsausflug, Betriebsveranstaltung, Freigrenze, Üblichkeit, Zuschuss
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Leistet ein Arbeitgeber einen Zuschuss zu einer zweitägigen Betriebsveranstaltung in eine im Übrigen von den Arbeitnehmern unterhaltene Gemeinschaftskasse, so stellt diese Zuwendung keinen Arbeitslohn dar, wenn der Zuschuss die für die Annahme von Arbeitslohn bei Zuwendungen aus Anlass von Betriebsveranstaltungen maßgebliche Freigrenze nicht überschreitet.