Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.04.2005
Aktenzeichen: 1 K 1009/04

Schlagzeile:

Verzicht auf Stundungszinsen bei schlechter Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber

Schlagworte:

Ermessen, Öffentliche Hand, Stundung, Stundungszinsen, Unbilligkeit, Verzicht

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 2/06 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Kann auf Stundungszinsen gemäß § 234 Abs. 2 AO 1977 verzichtet werden, wenn aufgrund der schlechten Zahlungsmoral der öffentlichen Auftraggeber die Stundung der Einkommensteuer notwendig wurde und gerade wegen der Gewinne durch die Aufträge der öffentlichen Hand eine hohe Einkommensteuernachzahlung zu leisten war?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 234 Abs 2

zur Suche nach Steuer-Urteilen